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Leider eine sehr traurige Nachricht. Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von Kurt Wirnsberger, der über viele Jahre den Fischereiverband bei der Renke unterstützt hat. Mit seiner fachlichen Kompetenz, seinem Einsatz und seiner Menschlichkeit hat er unsere Gemeinschaft maßgeblich geprägt. Ein besonderes Anliegen war ihm stets die Förderung der Jugend, die ihm sehr am Herzen lag. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Kurt – ein letztes Petri Heil.
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Mehrere Angelprofile in einem hejfish-Konto: Viele aus der hejfish Community haben sich genau dieses Feature gewünscht – und jetzt ist es soweit: Mit mehreren Angelprofilen in einem hejfish-Konto wird die Verwaltung für Familien, Kinder und gemeinsame Angelausflüge deutlich einfacher.Nun kannst du bequem verschiedene Profile in einem Konto anlegen und beim Kauf direkt auswählen, für wen die Angelkarte gedacht ist. Gerade für Familien und gemeinsame Ausflüge sorgt das für mehr Übersicht und weniger Aufwand. Weiter unten zeigen wir dir erste Einblicke in das neue Feature und wie die Profilverwaltung künftig funktioniert. Alle Profile in einem Konto verwalten Ob Kinder, Familie oder Freunde – beim Kauf wählst du einfach das passende Profil aus Angelkarten schneller kaufen Wähle einfach das passende Profil aus und kaufe Angelkarten schneller und bequemer für Familie oder Kinder. Freu dich auf ein noch einfacheres Angelerlebnis mit hejfish. |
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Ehrung druch den FVB3. Mai 2026
Der Fischereiverband Millstätter See ehrt Ing. Helmut Kassmannhuber für seine langjährige, verdienstvolle Tätigkeit als Aufsichtsorgan. |
Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau sendet, für jeden Besitzer einer Jahresfischerkarte, ab 2023 ein Erinnerung Schreiben der Jahresfischerkarten -Verlängerung zu. Wir bitten um Beachtung!!!
Barzahlung in der BH Spittal/Drau (Kassa nur vormittags)
Zahlung per Telebanking Austrian Anadi Bank (IBAN: AT52 5200 0000 0205 0510 unter Angabe von Vornamen, Nachname, Geburtsdatum, Straße, PLZ Ort und dem Vermerk "Verlängerung JFK 2026". Diese Daten müssen bei der Überweisung im Verwendungszweck angeführt werden. |
WEIHNACHTSFISCHEN 2025 Wir haben uns in den Revieren des Fischereiverbandes Millstätter See für Angelfischer für folgende Variante entschieden. Vom 25.12. bis 31.12 2025 besteht für Angelfischer die Möglichkeit 7 Tage das Fischen auf Renken laut Bescheid auszuüben Auszug aus Bescheid: Brittelmaß 28cm bis 32cm. Entnahmefenster. Entnahme unbegrenzt. Erlaubnisscheine sind dann bis 07. Jänner bei der jeweiligen Ausgabestelle abzugeben. Wird für die Ausfangstatistik benötigt. Reviernummern für Bezirk Spittal an der Drau: 175 Lehen X nördl. Abschnitt des Lehens, KG Döbriach (Anmerkung: Der südl. Teil des Lehen X befindet sich im Bereich des Bezirks Villach Land) 178 Lehen XIII (westl. Teil) KG Großegg (Anmerkung: Der östl. Teil des Lehen XIII befindet sich im Bereich des Bezirks Villach Land) 186 Lehen I, II, III, IV, V umschrieben durch die Punkte 17 bis 26-6 (lt. Lageplan DI. Humitsch) KG Millstatt und Matzelsdorf, Ausmaß 251,9 ha 187 Lehen Lodron, Grundstück 1472/1, KG Seeboden, Ausmaß 192,7 ha Reviernummern für Bezirk Villach Land: 169 Südlicher Teil des Lehen X und Lehen XI z.G., Teil des Grdst. 1950, KG Ferndorf, ab der Bezirksgrenze Spittal/Villach in der Süd-Ost Bucht 178 Östlicher Teil des Lehen XIII, von der Bez.-Grenze SP/VL aus bis zu den Punkten 32 - 10 (lt. Lageplan DI. Humitsch) Wir haben alles gemeldet und ihr braucht nur noch zum Fischen gehen. Petri Heil und eine schöne Adventzeit wünschen Obmann und Fischereiverwalter. |
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Der Vorstand des FVB Millstätter See wurde neu aufgestellt.
In der außerordentlichen GV wurde der Vorstand des Fischereiverbandes neu aufgestellt. GV-Mag. Norbert Santner - Obmann - Millstatt GR-Ing. Christopher Pucher, MSc. - Obmann-Stv. - Seeboden GR-Friedrich Lambauer - Kassier - Spittal Bgm. Josef Haller - Kassier-Stv. - Ferndorf
GR-Ers. Mario Penker - Schriftführer - Radenthein Herbert Ambrosch - Fischereiverwalter "Wir freuen uns auf die zahlreichen Aufgaben und werden den Verband mit vollem Einsatz weiterentwickeln" versichert der neue Obmann GV Mag. Norbert Santner. Ein kräftige PETRI HEIL vom Millstätter See!
AH 12.08.2025 |
Geschätzte Fischer: innen. Die Fischereisaison am Millstätter See beginnt mit dem 01. März 2026. Darum ein Anliegen des Fischereiverbandes vom Millstätter See. Wir ersuchen euch jeden entnommenen Fisch in die Fangliste wie am Erlaubnisschein vorgegeben einzutragen. Der Flussbarsch steht 2026 wieder auf der Fangliste. Um einen guten Bestand an Wassertieren zu beurteilen, benötigen wir unter anderem die Ausfänge der Angelfischer. Es wird auch gebeten am Erlaubnisschein „Nachstehende Richtlinien zur Kenntnis genommen“ zu Unterschreiben. Mit der Unterschrift hat dann der Erlaubnisschein seine Gültigkeit. Der Obmann und der Fischereiverwalter des Fischereiverbands Millstätter See wünschen allen ein kräftiges „PETRI“ 2026 |
JUGENDFÖRDERUNG FÜR ALLE Personen von 7 bis 10 dürfen mit kostenloser Fischereierlaubnis in Begleitung der erwachsenen Person fischen, wenn sie nur eine Angel der Begleitperson benützen.
4. Abschnitt K-FG
Ausübung des Fischfanges
§ 25
Voraussetzungen für die Ausübung des Fischfanges
(1) Zur Ausübung des Fischfanges ist berechtigt, wer
a) Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte (§ 26) oder einer gültigen Fischergastkarte (§ 30) ist und
b) in einem Fischereirevier entweder selbst Fischereiausübungsberechtigter ist oder einen vom Fischereiausübungsberechtigten ausgestellten Erlaubnisschein für die Ausübung des Fischfanges besitzt.
(2)
Personen, die das 7. Lebensjahr vollendet, aber das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang ohne Jahresfischerkarte (Fischergastkarte) unter der Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person, die Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte und eines Fischereierlaubnisscheines ist, ausüben, wenn sie einen Fischereierlaubnisschein haben.
(2a)
Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet, aber das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang nur mit einer gültigen Jahresfischerkarte (Fischergastkarte) und einem Fischereierlaubnisschein sowie unter der Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person ausüben.
(2b)
Personen, die aufgrund einer Behinderung die fachliche Eignung für die Ausübung des Fischfanges iSd. § 26 nicht aufweisen, dürfen den Fischfang ohne Jahresfischerkarte (Fischergastkarte) in Begleitung einer voll handlungsfähigen Person, die Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte und eines Fischereierlaubnisscheines ist, ausüben, wenn sie einen Fischereierlaubnisschein haben.
(3)
Die Jahresfischerkarte (Fischergastkarte) und der Fischereierlaubnisschein (§ 32), sofern der Fischfang nicht vom Fischereiberechtigten ausgeübt wird, sind bei der Ausübung des Fischfanges mitzuführen und auf Verlangen den Fischereiaufsichtsorganen vorzuweisen und auszuhändigen.
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Leider eine sehr traurige Nachricht. Unser Obmann vom Fischereiverband Millstätter See INO BODNER ist in der Nacht zum 22. Juni 2025 verstorben. Aufrichtiges Beileid DANKE FÜR ALLES - RUHE IN FRIEDEN INO
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